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Der Reisende hat das Wort
Das Buch "Der Reisende hat das Wort" lag auf allen größeren Bahnhöfen aus. Hier konnten die Fahrgäste, die damals noch als Reisende bezeichnet wurden, ihre Anregungen, kritische Hinweise sowie Lob und Tadel niederschreiben.

Titelblatt des Gästebuches

Titelblatt des Gästebuches
© Mathias Kohla

Deutschlandgerät
Das Deutschlandgerät ist ein hydraulisch betriebenes Hub- und Verschubgerät zum (Wieder)aufgleisen von (entgleisten) Eisenbahnfahrzeugen. Seine Bezeichnung geht auf den ersten Hersteller des Gerätes, die Maschinenfabrik Deutschland, zurück.

Ein Deutschlandgerät besteht im Wesentlichen aus folgenden Teilen:
- stabiler Träger
- hydraulischer Hubzylinder sowie
- hydraulische Hilfszylinder.

Die einzelnen Teile des Deutschlandgerätes werden von der Hilfszugmannschaft entsprechend den vor Ort gegebenen Besonderheiten aufgebaut. Nach dem Aufbau wird durch zyklisches Anheben, Verschieben, Absenken des Hubzylinders das Fahrzeug wieder auf das Gleis gebracht, eventuell muß der Vorgang mehrfach wiederholt werden.


© Sammlung Heiner Wegner

Dienstauftragsstelle
Meldepunkt in einer Grenzübergangsstelle (GÜST) für ein- und ausreisende Eisenbahner vom und zum Dienstort.
Gegen Vorlage des Dienstauftrages, auf dem der Dienst und dessen Dauer vermerkt war. Dann wurde der Dienstausweis gegen eine Klappkarte getauscht, mit der die Grenze passiert werden konnte. Triebfahrzeugführer vom Dienstplan 12 verfügten über Dauer-Dienstaufträge. Ihr jeweiliger Dienstplan lag bei den Grenzorganen der DDR schon vor.
Dienstplan 12
Aufgrund der S-Bahn-Vereinbarung zwischen der Deutschen Reichsbahn (DR) und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) durften nur Triebfahrzeugführer der DR S-Bahnzüge durch das Grenzgebiet zum S-Bahnhof Friedrichstraße fahren. Dazu erschuf man eigens den Dienstplan 12. Dieser besondere Plan bestand aus 10 Triebfahrzeugführern (Tf), die den Kollegen von der BVG die S-Bahnzüge im Lehrter Stadtbahnhof abnahmen, diese durch das Grenzgebiet zur Friedrichstraße und zurück fuhren, um sie wieder im Lehrter Stadtbahnhof an die Westkollegen zu übergeben. Fuhren am Tage aufgrund des 10-Minutentaktes zwei Triebfahrzeugführer, so benötigte man in der Nacht aufgrund des 20-Minutentaktes nur noch einen umsetzenden Tf.

Ab 1987 diente dieser Neubau den Triebfahrzeugführern der DR als Aufenthaltsraum. In der Zeit zwischen den Zügen sollten sie diesen Pausenraum nutzen. Die meisten jedoch hielten es wie die BVG-Tf: Sie tranken ihren Kaffee lieber bei der Aufsicht.

Ab 1987 diente dieser Neubau den Triebfahrzeugführern der DR als Aufenthaltsraum. In der Zeit zwischen den Zügen sollten sie diesen Pausenraum nutzen. Die meisten jedoch hielten es wie die BVG-Tf: Sie tranken ihren Kaffee lieber bei der Aufsicht.
© Michael Dittrich

Dienstunterricht
Regelmäßiger Fortbildungsunterricht für alle Eisenbahner im Betriebsdienst (Triebfahrzeugführer, Fahrdienstleiter, Aufsichten usw.). Zumeist fanden diese Dienstunterrichte (kurz DU) im monatlichen Rhythmus statt. Die Teilnahme war Pflicht, eine Nichtteilnahme (außer Urlaub, Krankheit) z.Bsp. Schichtbesetzung wegen Personalmangel genehmigungspflichtig. Aber auch das Werkstatt- und anderes stationäres Personal unterlag den DU, diese fanden meist jedoch in einem anderen zeitlichen Rahmen statt.

In den Dienstunterrichten wurde auf das aktuelle und zukünftige Betriebsgeschehen, auf betriebliche Vorkommnisse und ev. stattgefundene Unfälle sowie auf kommende Änderungen in den Vorschriften eingegangen. Zudem überprüften (mind. 1x jährlich) Leistungskontrollen den Wissenstand der Beteiligten.

Auch heute noch finden DU in den einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) statt - unter neuem Namen: Regelmäßiger Fortbildungsunterricht (RFU).
Diese RFU finden je nach EVU mindestens 1x jährlich statt, die Teilnahme ist Pflicht. Für Triebfahrzeugführer können zudem noch zusätzliche Fahrten in speziellen Eisenbahnsimulatoren angewiesen werden.
Drehtür
Die Drehtüren in den Zügen der Berliner S-Bahn befanden sich zwischen dem Dienstabteil und dem Fahrgastraum. Sie heißt Drehtür, da sie sich in den Angeln dreht (im Gegensatz zu Schiebetüren). Diese Drehtüren liessen sich nur in Richtung des Fahrgastraumes öffnen - bis auf 180°.

Drehtür des Dienstabteiles: Gut erkennbar die sich im Fahrgastraum befindlichen Türscharniere. Der schwarze Punkt rechts ist der in die Wand eingelassene Türstopper (1984).

Drehtür des Dienstabteiles: Gut erkennbar die sich im Fahrgastraum befindlichen Türscharniere. Der schwarze Punkt rechts ist der in die Wand eingelassene Türstopper (1984).
© Bernd Buder

dreibegriffiges Lichtsignal
Mit der Inbetriebnahme des Sv-Signalsystems auf der Berliner Stadtbahn am 1. Juni 1928 wurden erstmals in Deutschland dreibegriffige Signale verwendet.
Bis dato konnten nur die beiden Signalbegriffe "Fahrt" (Blockstrecke frei) oder "Halt" (Blockstrecke besetzt) übermittelt werden. Mit den dreibegriffigen Signalen zeigte man die Fahraufträge differenzierter an: "Fahrt" (zwei Blockstrecken frei), "Warnung" (1.Blockstrecke frei, 2.Blockstrecke besetzt) und "Halt" (Strecke besetzt).

Dreibegriffiges Sv-Signal 5 am Bahnsteigende von Wernerwerk (Richtung Gartenfeld).

Dreibegriffiges Sv-Signal 5 am Bahnsteigende von Wernerwerk (Richtung Gartenfeld).
© Siemens-Jahrbuch 1930

Dreiviertelzug
Als Dreiviertelzug bezeichnet der S-Bahner eine sechsteilige Zugeinheit, bestehend aus drei Viertelzügen. Weiteres dazu finden Sie hier.
Durchläufer
siehe Durchläufer
DV 432 SRB
Um der Eigenart des Betriebes der elektrischen Berliner Stadtschnellbahn besser zu entsprechen, wurde ab 1. August 1977 eine neue Sondervorschrift vom Ministerium für Verkehrswesen der DDR herausgegeben. Die Vorschrift mit dem etwas sperrigen Namen „Sondervorschriften für die Regelung des Betriebes auf den elektrisch betriebenen Strecken der Berliner S-Bahn“ - abgekürzt SRB - ersetzte mehrere bis dahin gültige Sonderregelungen wie z.B. die „Vorläufigen Richtlinien für den zeitweise eingleisigen elektrischen Pendelbetrieb (ZeeP)“, gültig ab 1. November 1971 und die „Sondervorschriften für selbsttätige Signalanlagen, Fahrsperren und Ersatzsignale (SSFV) DV 501, gültig ab 1. Januar 1961.

Die neue Vorschrift war in vier Abschnitte mit 36 Paragraphen unterteilt. Neun Anhänge, sechs Anlagen und zwei Vordrucke ergänzten die Ausführungen.
Sie war nach mehreren Umbenennungen, Berichtigungen und Aktualisierungen bis zum 30. März 2014 als Richtlinie 432 „Sonderbestimmungen für den Betrieb der Berliner S-Bahn (SBS)“ gültig. Die S-Bahn-spezifischen Bestimmungen sind nun im Vorschriften-Modul 408.0101Z11 hinterlegt (Stand 30.03.2014).

Titel der DV 432

Titel der DV 432
© Sammlung Kohla

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