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Nachrücksignal
„(3) Bei sehr dichter Zugfolge muß die Blockstrecke zwischen dem Einfahr- und Ausfahrsignal noch ein- oder zweimal unterteilt werden. Diese Blockstrecken ermöglichen ein schnelles Nachrücken der Züge. Ihre Signale heißen Nachrücksignale. (…)
(5) Hält ein Zug am Bahnsteig, so zeigt das letzte vor dem Bahnsteig stehende Nachrücksignal Sv 4 (rot), während das Einfahrsignal und etwa dazwischenliegende Nachrücksignale Sv 3 (gelb/gelb) zeigen.“
Im Zusammenhang mit dem Nachrücksignal konnte auch der Bremspfeil zur Anwendung kommen. Der Begriff Nachrücksignal wird heute nicht mehr verwendet.

Beschreibung des Nachrücksignales als Originalzitat aus:
„Sondervorschriften für selbsttätige Signalanlagen, Fahrsperren und Ersatzsignale (SSFV)“ vom 1. Januar 1961“
Notkehranlage
Notkehranlagen sind Gleisabschnitte vor oder hinter Weichenverbindungen zwischen zwei Hauptgleisen. Sie können zum planmäßigen oder operativen Kehren von Wagenzügen benutzt werden. Die Durchführung des Notkehrbetriebes war bis 1992 in der DV 432 im § 18 geregelt. Typische Beispiele für Notkehranlagen waren der Bahnhof Pankow oder Friedrichstraße.

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