Nicht betriebsfähige oder gestörte  Anzeiger für die Zugabfertigung durch die Aufsicht werden mit einem

Nicht betriebsfähige oder gestörte Anzeiger für die Zugabfertigung durch die Aufsicht werden mit einem "ge-Schild" (ge = gestört) überdeckt. Dieser hier war seit seiner Aufstellung Anfang der 1990er Jahre nie in Betrieb.
Aufnahme: 20. August 2008
© Mike Straschewski

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