Lexikon von www.stadtschnellbahn-berlin.de


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Dienstplan 12
Aufgrund der S-Bahn-Vereinbarung zwischen der Deutschen Reichsbahn (DR) und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) durften nur Triebfahrzeugführer der DR S-Bahnzüge durch das Grenzgebiet zum S-Bahnhof Friedrichstraße fahren. Dazu erschuf man eigens den Dienstplan 12. Dieser besondere Plan bestand aus 10 Triebfahrzeugführern (Tf), die den Kollegen von der BVG die S-Bahnzüge im Lehrter Stadtbahnhof abnahmen, diese durch das Grenzgebiet zur Friedrichstraße und zurück fuhren, um sie wieder im Lehrter Stadtbahnhof an die Westkollegen zu übergeben. Fuhren am Tage aufgrund des 10-Minutentaktes zwei Triebfahrzeugführer, so benötigte man in der Nacht aufgrund des 20-Minutentaktes nur noch einen umsetzenden Tf.

Ab 1987 diente dieser Neubau den Triebfahrzeugführern der DR als Aufenthaltsraum. In der Zeit zwischen den Zügen sollten sie diesen Pausenraum nutzen. Die meisten jedoch hielten es wie die BVG-Tf: Sie tranken ihren Kaffee lieber bei der Aufsicht.

Ab 1987 diente dieser Neubau den Triebfahrzeugführern der DR als Aufenthaltsraum. In der Zeit zwischen den Zügen sollten sie diesen Pausenraum nutzen. Die meisten jedoch hielten es wie die BVG-Tf: Sie tranken ihren Kaffee lieber bei der Aufsicht.
© Michael Dittrich

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