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Falschfahrt
Die Züge in Deutschland fahren im Regelfall (auch Regelbetrieb genannt) im Rechtsverkehr (analog dem Straßenverkehr). Muß nun wegen Störungen oder Bauarbeiten das andere (linke) Gleis befahren werden, so nannte man diese Zugfahrten früher Falschfahrten.
In den 1980er Jahren wurde von der DDR-Reichsbahn diese Fachtermini in "Linksfahrt" umbenannt. Im Rahmen der Anpassung der Regelwerke von Reichs- und Bundesbahn verwendet man heute dafür den Begriff "Fahrt auf dem Gegengleis".

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